§ 1 Präambel
Das Bürgerhaus Am Schlaatz ist ein Ort der Begegnung. Es dient der Förderung gemeinnütziger, sozialer, kultureller und gesellschaftlicher Angebote im Wohngebiet Am Schlaatz. Ziel ist die Stärkung des Stadtteils, des bürgerschaftlichen Engagements und des Miteinanders, insbesondere aller im Stadtteil lebenden Menschen. Hier soll generations- und kulturübergreifend gelebt, gelernt, gearbeitet und gefeiert werden. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Handicap, von Menschen verschiedener Kulturen und Nationalitäten sowie von Menschen jeden Alters, jeder Religion und jeden Geschlechts soll dabei verwirklicht werden. Diese gemeinsamen Zielsetzungen verfolgen alle, die das Bürgerhaus nutzen und verwalten.
§ 2 Grundsätze der Vermietung
- Unabhängigkeit und Offenheit:
a. Das Bürgerhaus am Schlaatz bietet Raum für unterschiedliche Gruppen, sofern deren Aktivitäten mit den Grundwerten des Hauses vereinbar sind.
b. Die parteipolitische und konfessionelle Unabhängigkeit des Hauses wird dabei gewahrt. - Ausschluss diskriminierender und demokratiefeindlicher Inhalte:
a. Vermietungen an Gruppen, deren Aktivitäten oder Inhalte den demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte, seine Normen und Regeln ablehnen, werden ausgeschlossen.
b. Dazu zählen Veranstaltungen, die Hetze, Hass, Gewalt oder Diskriminierung aufgrund von Religion, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen fördern. - Grundlage und Bestandteil einer Nutzungsvereinbarung sind die Benutzungs- und Entgeltordnung des Bürgerhauses am Schlaatz in der jeweils geltenden Fassung. Die darin genannten Regelungen und Verpflichtungen werden anerkannt. Bei Verstößen gegen die Benutzungs- und Entgeltordnung oder gegen diesen Vertrag sind der Vermieter und durch ihn Beauftragte berechtigt, den Nutzungsvertrag nach § 314 BGB zu kündigen und damit die jeweilige Benutzerin/den jeweiligen Benutzer von der laufenden und zukünftigen Überlassung der Räumlichkeiten des
Bürgerhauses zeitweise oder ganz auszuschließen.
§ 3 Kriterien für die Vermietung an religiöse Gruppen, politische Parteien und Vereinigungen
- Religiöse Gruppen:
a. Religiöse Gruppen können Räume mieten, wenn ihre Veranstaltungen offen und zugänglich für alle Teilnehmenden sind.
b. Aktive Missionierung, gezielte Mitgliederwerbung und die Verbreitung exklusivistischer Inhalte sind untersagt.
c. Die Aktivitäten dürfen keine anderen Religionen oder Weltanschauungen herabwürdigen. - Politische Parteien und Vereinigungen:
a. Vermietungen an politische Parteien oder parteinahe Organisationen sind möglich, wenn die Veranstaltungen nicht parteipolitisch exklusiv sind (z. B. Wahlkampfveranstaltungen sind ausgeschlossen).
b. Veranstaltungen, die der demokratischen Meinungsbildung und dem Dialog dienen, sind zulässig, sofern sie keine diskriminierenden Inhalte enthalten.
§ 4 Verfahren zur Prüfung von Mietanfragen
- Anfrage und Angaben
a. Alle Mietanfragen müssen schriftlich erfolgen und eine detaillierte Beschreibung der geplanten Veranstaltung enthalten (inkl. Inhalte, Zielgruppe, Redner:innen und Materialien).
b. Der Mitarbeiter für Vermietung und Hauskoordination überprüft die Anfrage auf Übereinstimmung mit den Richtlinien. - Prüfung durch Leitungsgremium
Bei Unsicherheiten (z. B. bezüglich Gruppenzugehörigkeit oder Veranstaltungszweck) entscheiden die Hausleitung und der Mitarbeitende für Vermietung und Hauskoordination im Konsent-Prinzip über die Vermietung. - Ablehnung von Anfragen
Falls eine Anfrage abgelehnt wird, erfolgt eine schriftliche Begründung. Die Ablehnung wird dokumentiert.
§ 5 Nutzungsbedingungen und Auflagen
- Verpflichtung zur Einhaltung der Hausordnung
a. Alle Mietenden müssen die Hausordnung und die Werte des Bürgerhauses am Schlaatz schriftlich anerkennen.
b. Die Mietenden verpflichten sich, während der Veranstaltung die Regeln der Toleranz und des gegenseitigen Respekts einzuhalten. - Verbot extremistischer Symbole oder Reden
a. Die Verwendung extremistischer Symbole, Propaganda oder Aufrufe zu Hass und Gewalt ist strikt untersagt.
b. Bei Verstößen wird die Veranstaltung sofort abgebrochen, und die Mietenden können von weiteren Anfragen ausgeschlossen werden - Haftung
Die Mietenden haften für Schäden oder Verstöße, die während der Veranstaltung entstehen.
§ 6 Konfliktfälle und Eskalation
Beschwerden von anderen Mietenden oder Besuchenden werden ernst genommen und zeitnah geprüft.
- Konfliktlösung
Konflikte werden durch die Hausleitung moderiert, ggf. unter Hinzuziehung der Geschäftsführung. - Eskalation
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen behält sich das Bürgerhaus am Schlaatz vor, Mietanfragen der betroffenen Gruppe dauerhaft abzulehnen.
§ 7 Kommunikation und Überprüfung der Richtlinie
Diese Richtlinie wird allen Mietenden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Sie ist auch öffentlich im Bürgerhaus am Schlaatz einsehbar und auf der Website abrufbar. Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um aktuelle rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen. Stand: 29.04.2025